Badekur

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Wissenswertes rund um die Badekur (AVL) und Antragstellung

Was ist eine Badekur?

Die Badekur (auch offene Badekur, ambulante Vorsorgeleistung, ambulante Vorsorgemaßnahme oder ambulante Vorsorgekurgenannt) findet in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder Europa statt, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen oder ohne Erfolg durchgeführt wurden.

Auch falls Therapien am Wohnort wegen besonderer beruflicher oder familiärer Umstände nicht durchgeführt werden können und die vorübergehende Herausnahme des Versicherten aus dem sozialen Umfeld medizinisch angezeigt ist, kommt eine Badekur in einem wohnortfernen Kurort in Betracht.

Anerkannte Kurorte zeichnen sich durch das Vorhandensein natürlicher Heilmittel aus, z.B. Heilquellen oder besonderes Klima. Vor Ort legt der Kurarzt die Anwendungen fest, z.B. Moorbäder, Moorpackungen, Krankengymnastik, Massagen, Inhalationen, Elektrotherapie, etc..

Bei einer Badekur suchen Sie Kurort, Unterkunft und Verpflegung selbst aus.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!


Warum spricht man heute von einer "ambulanten Vorsorgeleistung"?

Die Begriffe offene Badekur, ambulante Badekur, ambulante Kur oder ambulante Vorsorgekur wurden offiziell aus dem Sprachgebrauch gestrichen und durch die ambulante Vorsorgeleistung" ersetzt: Badekur = ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort.

Hintergrund ist, dass der jahrzehntelang verwendete Begriff "Badekur" dem medizinisch hochwertigen Charakter der ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten nicht mehr entspricht.

Die ambulante Vorsorgeleistung findet nicht am Wohnort statt - wie es der Begriff „ambulant“ vermuten lassen könnte - sondern wohnortfern in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder Europa.


Die Kurkosten – gut zu wissen:

Die Begriffe offene Badekur, ambulante Badekur, ambulante Kur oder ambulante Vorsorgekur wurden offiziell aus dem Sprachgebrauch gestrichen und durch die ambulante Vorsorgeleistung" ersetzt: Badekur = ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort.

Hintergrund ist, dass der jahrzehntelang verwendete Begriff "Badekur" dem medizinisch hochwertigen Charakter der ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten nicht mehr entspricht.

Die ambulante Vorsorgeleistung findet nicht am Wohnort statt - wie es der Begriff „ambulant“ vermuten lassen könnte - sondern wohnortfern in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder Europa.

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